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   BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94   

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BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94 (https://dejure.org/1994,9106)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1994 - 10 RKg 3/94 (https://dejure.org/1994,9106)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1994 - 10 RKg 3/94 (https://dejure.org/1994,9106)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88

    Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94
    Der Begriff der Berufsausbildung hat in mehreren Rechtsbereichen des Sozialrechts seinen Niederschlag gefunden; er wird, soweit Unterschiede in der begrifflichen Abgrenzung nicht aus dem jeweiligen Rechtsgebiet folgen, übereinstimmend dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (s. zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKGG die Urteile des erkennenden Senats in SozR 5870 § 2 Nrn. 39, 41, 51, 53 jeweils m.w.N.; st Rspr; vgl. zusammenfassend auch das Urteil vom 23. August 1989, BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66).

    Dazu gehört in der Regel, daß sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Ausbildenden anleiten, belehren und ihn mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66).

  • BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90

    Sozialrechtliche Definition des Begriffs "Berufsausbildung" - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94
    Wenn die Promotion für den erstrebten Beruf typisch sei, sei es zumindest möglich, die Zeit des Promotionsstudiums als kindergeldfähig anzusehen (Hinweis auf Bundessozialgericht vom 14. Februar 1991 - 10 RKg 2/90).

    Entgegen dem Vortrag der Revision folgt aus dem Urteil des Senats vom 14. Februar 1991 - 10 RKg 2/90 nichts anderes.

  • OLG Hamm, 09.08.1989 - 10 WF 29/89

    Angemessene Berufsausbildung; Unterhaltsgewährung während der Promotion;

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94
    Schließlich läßt sich im hier interessierenden Zusammenhang aus dem zivilen Unterhaltsrecht für das Kindergeldrecht nichts herleiten, zumal auch dort kein genereller Anspruch eines volljährigen Kindes auf Unterhalt während der Promotionszeit besteht (vgl. OLG Hamm vom 9. August 1989, FamRZ 1990, 904; OLG Düsseldorf vom 19. März 1986, FamRZ 1987, 708).
  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94
    Dies wird auch aus der - weiten - Definition deutlich, die die Berufsausbildung im Steuerrecht erfahren hat (vgl. BFH vom 11. Oktober 1984, BFHE 142, 140, 141 - dort auch zu unterschiedlichen Auslegungen des Begriffs je nach gesetzlichem Zusammenhang -, BFH vom 9. November 1984, BFHE 142, 450, 452).
  • BFH, 09.10.1992 - VI R 176/88

    Promotionskosten sind auch bei Erforderlichkeit für Berufsziel Ausbildungskosten

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94
    Zugunsten des Klägers spricht nicht, daß Kosten eines Promotionsstudiums steuerrechtlich als - nicht abzugsfähige - Kosten der Berufsausbildung (nicht jedoch als Werbungskosten) behandelt werden (s. hierzu zusammenfassend BFH vom 9. Oktober 1992, BFHE 169, 193 mit Besprechung List, JuS 1993, 912).
  • BFH, 27.03.1991 - VI R 52/88

    Dissertationsaufwendungen sind nur dann Werbungskosten, wenn die Doktorarbeit als

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94
    Daß eine Promotion Berufsausbildung sei, ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Lohn- und Einkommensteuerrecht (Hinweis auf BFH vom 27. März 1991 - VI R 52/88).
  • BFH, 09.11.1984 - VI R 40/83

    Von Eltern aufgewendete Kosten des Prozesses eines Kindes zur Erlangung eines

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94
    Dies wird auch aus der - weiten - Definition deutlich, die die Berufsausbildung im Steuerrecht erfahren hat (vgl. BFH vom 11. Oktober 1984, BFHE 142, 140, 141 - dort auch zu unterschiedlichen Auslegungen des Begriffs je nach gesetzlichem Zusammenhang -, BFH vom 9. November 1984, BFHE 142, 450, 452).
  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 38/85

    Gewährung von Waisenrente bis zur Promotion

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94
    Zwar kommt der Zeit der Promotion dann Ausbildungscharakter zu, wenn diese die erste Abschlußprüfung eines Hochschulstudiums darstellt (s BSG vom 18. März 1987, SozR 2200 § 583 Nr. 6).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 5 UF 172/85
    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94
    Schließlich läßt sich im hier interessierenden Zusammenhang aus dem zivilen Unterhaltsrecht für das Kindergeldrecht nichts herleiten, zumal auch dort kein genereller Anspruch eines volljährigen Kindes auf Unterhalt während der Promotionszeit besteht (vgl. OLG Hamm vom 9. August 1989, FamRZ 1990, 904; OLG Düsseldorf vom 19. März 1986, FamRZ 1987, 708).
  • BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 15/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld - Anspruch auf Kindergeld

    Der Senat hat die Beteiligten auf seine Urteile vom 27. September 1994 - 10 RKg 1/93 sowie 10 RKg 3/94 - hingewiesen.

    Der Senat hält an der in seinen Urteilen vom 27. September 1994 (10 RKg 1/93 und 10 RKg 3/94) vertretenen Auffassung fest, daß das Promotionsstudium grundsätzlich keine Ausbildung iS des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG darstellt, da es in der Regel die hierfür von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt (vgl zu einer möglichen Ausnahme - "Forschungsstudium" nach den Bestimmungen der DDR - das Urteil des Senats vom 27. September 1994 - 10 RKg 21/92 -).

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95

    Vorbereitung auf Habilitation keine Berufsausbildung, Zumutbarkeit der Verwertung

    Dazu gehört in der Regel, daß sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihn mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 mwN sowie zur Promotion - BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 28 und das nicht veröffentlichte BSG-Urteil vom 27. September 1994 - 10 RKg 3/94 -).
  • LSG Sachsen, 27.03.2002 - L 4 RA 215/01

    Anspruch auf Halbwaisenrente für die Dauer eines Promotionsstudiums;

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  • FG Düsseldorf, 16.03.1998 - 14 V 9110/97

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf umfassenden einstweiligen Rechtsschutz;

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  • LSG Niedersachsen, 21.02.2002 - L 1 RA 196/99
    Er hat am 4. März 1991 vorgetragen, in den letzten vier Monaten des Jahres 1954 allein mit seiner Dissertation beschäftigt gewesen zu sein (dazu, dass dies kein Anrechnungstatbestand der Berufsausbildung gewesen sein kann, vgl. den Ablehnungsbescheid der Beklagten vom 11. Februar 1991 sowie u.a. BSG-Urteil v. 27. September 1994, Az.: 10 RKg 3/94).
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